Sitzung: 24.11.2017 StR/038/2017
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 37
Vorlage: GB.OB/143/2017
I. Der Oberbürgermeister der Stadt Schwabach wird bevollmächtigt, folgende Erklärungen, übereinstimmend mit den Empfehlungen des Aufsichtsrates, in der Gesellschafterver-
sammlung abzugeben:
Der Jahresabschluss 2016 wird nach
erfolgter Abschlussprüfung und erfolgter Testierung
durch die Wirtschaftsprüfer wie
folgt festgestellt:
1.
Jahresfehlbetrag
in Höhe von € 904.201,07, bei einer Bilanzsumme von € 38.405.981,92.
2. Zur
Deckung des Jahresfehlbetrags 2016 wird ein Betrag in Höhe von T€ 75 aus der
Kapitalrücklage entnommen und mit dem Jahresfehlbetrag verrechnet.
3. Der verbleibende Jahresfehlbetrag in Höhe von € 829.201,07 wird
auf die neue Rechnung vorgetragen.
4. Die
Mitglieder des Aufsichtsrates werden entlastet.
5. Der
Geschäftsführer, Herr Diakon Klaus Seitzinger, wird für das Geschäftsjahr 2016
entlastet.
II. Der bisher für das Jahr 2016 geleistete
Verlustausgleich beträgt insgesamt 1.240.000 €. Dieser entfällt auf den
verbleibenden Fehlbetrag 2016 in Höhe von 829.201,07 €. In Höhe von 410.798,93
€ wird er als Vorauszahlung auf den zu erwartenden Jahresfehlbetrag 2017
gezahlt. Die Verlustausgleichszahlung wird beim Stadtkrankenhaus als
Kapitaleinlage gebucht.
Zu Ziff. I / 4 haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates Herr Thürauf, Frau Stengel,
Frau Freller, Herr Nastos, Frau Dressel, Herr Sittauer, Herr Reimann, Herr Göll und
Herr Dr. Donhauser an der Beratung und Abstimmung nicht beteiligt (Art. 49 GO).