Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 37

 

I. Der Oberbürgermeister der Stadt Schwabach wird bevollmächtigt, folgende Erklärungen, übereinstimmend mit den Empfehlungen des Aufsichtsrates, in der Gesellschafterver-

sammlung abzugeben:

 

Der Jahresabschluss 2016 wird nach erfolgter Abschlussprüfung und erfolgter Testierung

durch die Wirtschaftsprüfer wie folgt festgestellt:

 

1.      Jahresfehlbetrag in Höhe von € 904.201,07, bei einer Bilanzsumme von € 38.405.981,92.

 

2.    Zur Deckung des Jahresfehlbetrags 2016 wird ein Betrag in Höhe von T€ 75 aus der Kapitalrücklage entnommen und mit dem Jahresfehlbetrag verrechnet.

 

3.    Der verbleibende Jahresfehlbetrag in Höhe von € 829.201,07 wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

 

4.    Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden entlastet.

 

5.    Der Geschäftsführer, Herr Diakon Klaus Seitzinger, wird für das Geschäftsjahr 2016 entlastet.

 

 

II. Der bisher für das Jahr 2016 geleistete Verlustausgleich beträgt insgesamt 1.240.000 €. Dieser entfällt auf den verbleibenden Fehlbetrag 2016 in Höhe von 829.201,07 €. In Höhe von 410.798,93 € wird er als Vorauszahlung auf den zu erwartenden Jahresfehlbetrag 2017 gezahlt. Die Verlustausgleichszahlung wird beim Stadtkrankenhaus als Kapitaleinlage gebucht.

 

 

 

 

Zu Ziff. I / 4 haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates Herr Thürauf, Frau Stengel,

Frau Freller, Herr Nastos, Frau Dressel, Herr Sittauer, Herr Reimann, Herr Göll und

Herr Dr. Donhauser an der Beratung und Abstimmung nicht beteiligt (Art. 49 GO).