1.   Dem Entwurf des Haushaltsplanes 2018 mit Finanzplanung bis 2021 wird unter Berücksichtigung der sich aus den Vorberatungen ergebenden Änderungen zugestimmt.

2.   Das mittelfristige Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

3.   Der Stellenplan gem. § 5 KommHV-Doppik für das Haushaltsjahr 2018 wird beschlossen.

4.   Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird wie vorgelegt beschlossen.

5.   Zur Sicherstellung der Finanzierung des nach der vorgesehenen Kreditaufnahme noch offenen Gesamtsaldos im Finanzhaushalt 2018 sind die aus dem Jahr 2017 in das Jahr 2018 vorzutragenden Haushaltsreste kritisch zu prüfen und auf die unbedingt notwendige Höhe zu beschränken.