Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 32

1. Den vorgelegten Entwürfen zweier Zweckvereinbarungen mit der Stadt Nürnberg über die Erbringung von Nahverkehrsleistungen auf Teilstrecken der derzeitigen VGN-Linien 61 und 662 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt diese Zweckvereinbarungen abzuschließen.

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die bestehenden Verträge mit der VAG über den Betrieb der Linie 61 mit Wirkung zum Inkrafttreten der Zweckvereinbarung zu kündigen.

 

3. Der Letter of Intent über die beabsichtigte Ausweitung der Tätigkeit des Schwabacher Stadtverkehrs auf Nürnberger Stadtverkehrs wird zustimmend zur Kenntnis genommen.