Sitzung: 23.02.2018 StR/043/2018
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 32
Vorlage: Ref.2/167/2018
1. Den
vorgelegten Entwürfen zweier Zweckvereinbarungen mit der Stadt Nürnberg über
die Erbringung von Nahverkehrsleistungen auf Teilstrecken der derzeitigen
VGN-Linien 61 und 662 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt diese
Zweckvereinbarungen abzuschließen.
2. Die
Verwaltung wird ermächtigt, die bestehenden Verträge mit der VAG über den
Betrieb der Linie 61 mit Wirkung zum Inkrafttreten der Zweckvereinbarung zu
kündigen.
3. Der Letter
of Intent über die beabsichtigte Ausweitung der Tätigkeit des Schwabacher
Stadtverkehrs auf Nürnberger Stadtverkehrs wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.