Sitzung: 23.03.2018 StR/044/2018
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 34
Vorlage: A.30/108/2018
2.
Die
Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 bis 2013 werden festgestellt. Gemäß Art.
102 Abs. 3 GO wird der Verwaltung Entlastung erteilt.
3.
Die
Ergebnisse der Jahre (einschließlich der nicht rechtsfähigen Stiftungen)
2009 mit 1.538.932,16
€,
2010 mit - 36.379,68 €,
2011 mit - 1.608.153,68 €,
2012 mit 360.754,10 € und
2013 mit - 1.118.914,10 €,
Summe
- 863.761,20 €
werden wie im Sachvortrag dargestellt vorgetragen.
4.
Den in
den Jahresabschlüssen
2009 mit 87.292,96
€,
2010 mit 54.595,08
€,
2011 mit 65.872,72
€,
Summe: 207.760,76 €
im jeweiligen Jahr der Allgemeinen Rücklage bereits vorweg zugeführten
Zinseinnahmen wird zugestimmt.
5.
Die Ergebnisse der nicht rechtsfähigen Stiftungen
5.1. Frida Bauer’sche Stiftung (Leistung 711101)
2009
mit 6.736,78
€,
2010 mit 18.215,40 €,
2011 mit 5.756,69
€,
2012 mit 9.773,88
€,
2013 mit 8.559,95
€ und
5.2.
Leo Syarto’schen Stiftung (Leistung 711102)
2009 mit -
834,86 €,
2010 mit -
344,93 €,
2011 mit - 80,16 €,
2012 mit 11,89 €,
2013 mit 7,19 €
werden im Ergebnis der Stadt ebenfalls vorgetragen.