Sitzung: 23.03.2018 StR/044/2018
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 34
Vorlage: A.30/110/2018
2.
Die
Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 bis 2013 werden festgestellt. Gemäß Art. 20
Abs. 3 BayStG i.V.m. 102 Abs. 3 GO wird der Verwaltung Entlastung erteilt.
3. Die Zuführungen zu den einzelnen Ergebnisrücklagen werden wie im Sachvortrag dargestellt beschlossen.