Sitzung: 16.04.2018 BuKA/029/2018
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 18
Vorlage: GB.OB/072/2018
I. Zusammenfassung
Im Jahr 2018 sind für die Förderung der
freien Kulturarbeit in Schwabach Haushaltsmittel in Höhe von 19.900,00 Euro
vorgesehen. Diese teilen sich auf in:
§ Theater: 2.000 Euro
§ Musik: 9.500 Euro
§ sonstige Kulturpflege 8.400 Euro
- gesamt 19.900 Euro
Die Haushaltsmittel sind untereinander
deckungsfähig.
In der Beschlussvorlage GB.OB/072/2018 wurden
für die Kulturförderung 2018 Anträge von drei Gruppen berücksichtigt, die mit
den Unterlagen für den Bildungs- und Kulturausschuss am 5. Februar 2018
versandt wurden.
Da die offizielle Antragsfrist für
Kulturförderung bis 1. Februar ging, kamen nach dem Versand an die
Kulturausschussmitglieder noch einige Anträge hinzu, die mit in die Beratung
aufgenommen werden mussten. Aufgrund der somit nicht möglichen Diskussion in den Fraktionen sowie der
Überlegung, den Kulturfördertopf eventuell grundsätzlich aufzustocken, wurde
der TOP in die Sitzung am 16. April 2018 verschoben.
II.
Sachvortrag
Folgende Anträge liegen mittlerweile vor:
·
Der Regionalausschuss
Jugend musiziert beantragt für den Regionalwettbewerb „Jugend musiziert 2018“
einen Zuschuss. In 2017 wurden 500 Euro ausgeschüttet.
·
Das
Esterhazy Quartett beantragt für das Konzert in der St. Georgskirche „Piazzolla
kommt nach Dietersdorf“ einen Zuschuss in Höhe von 700 Euro.
·
Der
Schwabacher Projektchor beantragt für ein gemeinsames Konzert mit dem
Kammerorchester in der Stadtkirche einen Zuschuss in Höhe von 750 Euro.
·
Die
kath. Pfarrkirchenstiftung St. Sebald beantragt für das Konzert „Chorkonzert
mit Orchester“ 500 Euro.
·
Die
Sängergruppe Schwabach beantragt eine Rückkehr zur früheren Bezuschussung der
Chöre in der Höhe wie sie vor der Haushaltskonsolidierung stattfand. Das würde
bedeuten 500 Euro Zuschuss für die Sängergruppe zentral und 500 für jeden in
der Sängergruppe gemeldeten Schwabacher Chor, unabhängig von Größe und
Aktivität – gesamt wären das 4.500 Euro (ab 2015 reduziert auf 3.500).
·
Das
Theatrum Mundi Ensemble beantragt für zwei Produktionen und einen Jubiläumsband
insgesamt 6.300 Euro Finanzzuschuss sowie Sachleistungen
o
für
„AMADEUS…reloaded!“ 1.500 Euro
o
für die
„JUBILÄUMS-SORÉE & Matinee zum Jubiläum“ 1.800 Euro
o
für
„Sommertheater im Bürgerhof“ Sachleistungen (Freilichtbühne, Nutzung Bürgerhaus
für insgesamt 10 Tage).
o
„TME –
JUBILÄUMSBAND“ 3.000 Euro
·
1.
Schwabacher KüWEe : Am 6. und 7. Oktober soll das erste KünstlerWochenEnde in
Schwabach stattfinden, an dem freiberufliche, freischaffende Künstlerinnen und
Künstler in Schwabach ihre Ateliers öffnen, ähnlich dem „Tag des offenen
Ateliers in Roth“, verantwortlich zeichnet die Künstlerin Sabine B. Reimann –
für die Herstellung von Flyer und Plakat wird eine Förderung von 750 Euro
beantragt.
·
Der
Verein Saitenwirbel beantragt für die Jahresarbeit 1.000 Euro.
·
Das
Atelier 15 beantragt für drei Konzerte, zwei Ausstellungen, eine Lesung mit
Ausstellung einen Zuschuss in Höhe von 600 Euro.
Insgesamt wäre bei der vollen Ausschüttung
der in den Anträgen genannten Beträge eine Ausschüttung von 15.650 Euro nötig –
angesichts der im Herbst noch zu erwartenden Anträge und der jährlich festen
Zuschüsse, ist diese Summe zu hoch.
Das Kulturamt schlägt daher eine Summe von
insgesamt 9.500 Euro vor, was bedeutet:
- Jugend musiziert, Esterhazy, Projektchor,
St. Sebald, KüWEe sowie Atelier 15 jeweils 500 Euro, Saitenwirbel 1.000 Euro
sowie TME 2.000 Euro. Sängergruppe in 2018 nochmals 3.500, falls Erhöhung des
Kulturfördertopfes für 2019: 4.500 Euro.
Über die Höhe der Zuschüsse wird in der
Sitzung beraten.
III.
Kosten
Gemäß Beschlussfassung.
Die Kulturförderung soll entsprechend der vorliegenden Anträge erfolgen.
Ausnahme ist der Antrag vom TME „Jubiläumsband“ (3.000 Euro). Er wird zurückgestellt.
Somit beträgt die Ausschüttung insgesamt 12.650 Euro. Damit die noch zu erwartenden Wünsche in 2018 noch erfüllt werden können, sind in Abstimmung des Vorsitzenden mit der Kämmerei bzw. im Nachtragshaushalt zusätzliche Mittel zu beantragen. Für 2019 soll der Kulturfördertopf um 5.000 Euro höher angemeldet werden.