I. Zusammenfassung

 

Im Jahr 2018 sind für die Förderung der freien Kulturarbeit in Schwabach Haushaltsmittel in Höhe von 19.900,00 Euro vorgesehen. Diese teilen sich auf in:

 

§  Theater:                               2.000 Euro

§  Musik:                                 9.500 Euro

§  sonstige Kulturpflege          8.400 Euro

  • gesamt                        19.900 Euro

 

Die Haushaltsmittel sind untereinander deckungsfähig.

 

In der Beschlussvorlage GB.OB/072/2018 wurden für die Kulturförderung 2018 Anträge von drei Gruppen berücksichtigt, die mit den Unterlagen für den Bildungs- und Kulturausschuss am 5. Februar 2018 versandt wurden.

 

Da die offizielle Antragsfrist für Kulturförderung bis 1. Februar ging, kamen nach dem Versand an die Kulturausschussmitglieder noch einige Anträge hinzu, die mit in die Beratung aufgenommen werden mussten. Aufgrund der somit nicht möglichen  Diskussion in den Fraktionen sowie der Überlegung, den Kulturfördertopf eventuell grundsätzlich aufzustocken, wurde der TOP in die Sitzung am 16. April 2018 verschoben.

 

II. Sachvortrag

 

Folgende Anträge liegen mittlerweile vor:

 

·           Der Regionalausschuss Jugend musiziert beantragt für den Regionalwettbewerb „Jugend musiziert 2018“ einen Zuschuss. In 2017 wurden 500 Euro ausgeschüttet.

 

·           Das Esterhazy Quartett beantragt für das Konzert in der St. Georgskirche „Piazzolla kommt nach Dietersdorf“ einen Zuschuss in Höhe von 700 Euro.

 

·           Der Schwabacher Projektchor beantragt für ein gemeinsames Konzert mit dem Kammerorchester in der Stadtkirche einen Zuschuss in Höhe von 750 Euro.

 

·           Die kath. Pfarrkirchenstiftung St. Sebald beantragt für das Konzert „Chorkonzert mit Orchester“ 500 Euro.

 

·           Die Sängergruppe Schwabach beantragt eine Rückkehr zur früheren Bezuschussung der Chöre in der Höhe wie sie vor der Haushaltskonsolidierung stattfand. Das würde bedeuten 500 Euro Zuschuss für die Sängergruppe zentral und 500 für jeden in der Sängergruppe gemeldeten Schwabacher Chor, unabhängig von Größe und Aktivität – gesamt wären das 4.500 Euro (ab 2015 reduziert auf 3.500).

 

·           Das Theatrum Mundi Ensemble beantragt für zwei Produktionen und einen Jubiläumsband insgesamt 6.300 Euro Finanzzuschuss sowie Sachleistungen

o   für „AMADEUS…reloaded!“ 1.500 Euro

o   für die „JUBILÄUMS-SORÉE & Matinee zum Jubiläum“ 1.800 Euro

o   für „Sommertheater im Bürgerhof“ Sachleistungen (Freilichtbühne, Nutzung Bürgerhaus für insgesamt 10 Tage).

o   „TME – JUBILÄUMSBAND“ 3.000 Euro

 

·           1. Schwabacher KüWEe : Am 6. und 7. Oktober soll das erste KünstlerWochenEnde in Schwabach stattfinden, an dem freiberufliche, freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Schwabach ihre Ateliers öffnen, ähnlich dem „Tag des offenen Ateliers in Roth“, verantwortlich zeichnet die Künstlerin Sabine B. Reimann – für die Herstellung von Flyer und Plakat wird eine Förderung von 750 Euro beantragt.

 

·           Der Verein Saitenwirbel beantragt für die Jahresarbeit 1.000 Euro.

 

·           Das Atelier 15 beantragt für drei Konzerte, zwei Ausstellungen, eine Lesung mit Ausstellung einen Zuschuss in Höhe von 600 Euro.

 

Insgesamt wäre bei der vollen Ausschüttung der in den Anträgen genannten Beträge eine Ausschüttung von 15.650 Euro nötig – angesichts der im Herbst noch zu erwartenden Anträge und der jährlich festen Zuschüsse, ist diese Summe zu hoch.

 

Das Kulturamt schlägt daher eine Summe von insgesamt 9.500 Euro vor, was bedeutet:

- Jugend musiziert, Esterhazy, Projektchor, St. Sebald, KüWEe sowie Atelier 15 jeweils 500 Euro, Saitenwirbel 1.000 Euro sowie TME 2.000 Euro. Sängergruppe in 2018 nochmals 3.500, falls Erhöhung des Kulturfördertopfes für 2019: 4.500 Euro.

 

Über die Höhe der Zuschüsse wird in der Sitzung beraten.

 

 

III. Kosten

 

Gemäß Beschlussfassung.


Die Kulturförderung soll entsprechend der vorliegenden Anträge erfolgen.

 

Ausnahme ist der Antrag vom TME „Jubiläumsband“ (3.000 Euro). Er wird zurückgestellt.

 

Somit beträgt die Ausschüttung insgesamt 12.650 Euro. Damit die noch zu erwartenden Wünsche in 2018 noch erfüllt werden können, sind in Abstimmung des Vorsitzenden mit der Kämmerei bzw. im Nachtragshaushalt zusätzliche Mittel zu beantragen. Für 2019 soll der Kulturfördertopf um 5.000 Euro höher angemeldet werden.