1.      Der vorgelegte Jahresabschluss 2015 mit Schlussbilanz und Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit nicht bereits Einzelbewilligungen vorliegen.

3.      Der Bildung der Haushaltsreste wird zugestimmt.

4.      Die Unterlagen zum Jahresabschluss werden dem städtischen Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt.