Sitzung: 27.04.2018 StR/045/2018
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 32
Vorlage: A.30/117/2018
2.
Die
angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit nicht
bereits Einzelbewilligungen vorliegen.
3.
Der
Bildung der Haushaltsreste wird zugestimmt.
4.
Die
Unterlagen zum Jahresabschluss werden dem städtischen Rechnungsprüfungsamt zur
örtlichen Prüfung vorgelegt.