1.   Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2014, 2015 und 2016 werden zur Kenntnis genommen.

2.   Die in den jeweiligen Haushaltsjahren angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit nicht bereits Einzelbewilligungen vorliegen.

3.   Der Bildung der Haushaltsreste in den jeweiligen Jahren wird zugestimmt.

4.   Die Unterlagen zu den einzelnen Jahresabschlüssen werden dem städtischen Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt.