Sitzung: 18.05.2018 StR/046/2018
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 32
Vorlage: A.30/118/2018
1.
Die
Jahresabschlüsse für die Jahre 2014, 2015 und 2016 werden zur Kenntnis
genommen.
2.
Die in
den jeweiligen Haushaltsjahren angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
werden genehmigt, soweit nicht bereits Einzelbewilligungen vorliegen.
3.
Der
Bildung der Haushaltsreste in den jeweiligen Jahren wird zugestimmt.
4. Die Unterlagen zu den einzelnen Jahresabschlüssen werden dem städtischen Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt.