1.   Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2014, 2015 und 2016 werden zur Kenntnis genommen.

2.   Die in den jeweiligen Haushaltsjahren angefallenen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

3.   Die Unterlagen zu den einzelnen Jahresabschlüssen werden dem städtischen Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt. Das Prüfungsergebnis sowie dessen Erledigung ist mit der Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde abzustimmen.