1.   Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2014, 2015 und 2016 werden zur Kenntnis genommen.

2.   Die in den jeweiligen Haushaltsjahren angefallenen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

3.   Die Unterlagen zu den einzelnen Jahresabschlüssen sind dem städtischen Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung zu übergeben.