Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 37

1.    Die bestehenden Pläne für ein städtisches Hallenbad an der Angerstraße sind durch die Stadtbäder Schwabach GmbH in eigener Trägerschaft wiederaufzunehmen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Städtische Werke Schwabach GmbH einen entsprechenden Beschluss herbei zu führen.

 

2.    Die städtischen Gremien sind regelmäßig zu unterrichten. Vor der Auswahl des Planers durch die Stadtbäder Schwabach GmbH tagt ein Arbeitskreis des Stadtrates, der sich nochmal mit den Grundzügen der Planung und dem Vergabeverfahren befasst.
Der Stadtrat entscheidet im nächsten Schritt auf der Basis eines Gesamtfinanzierungs-konzepts über die Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung sowie staatlicher Fördermittel.

 

3.    Ein Nachnutzungskonzept für das bestehende Hallenbad ist zu erarbeiten.