Sitzung: 28.09.2018 StR/049/2018
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 32
Vorlage: GB.OB/152/2018
a. Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird wie vorgelegt festgestellt:
Da weder Gewinn noch Verlust vorliegt ist über die Verwendung/Behandlung nicht zu entscheiden.
b. Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2017 entlastet.
c. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Conrad GmbH Nürnberg wird zum Abschlussprüfer von KommunalBIT für den Jahresabschluss 2018 beauftragt. Der Prüfungsauftrag umfasst auch den Lagebericht zum 31.12.2018 sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach Art. 107 Abs. 3 Satz 2 der BayGO (analog §53 HGrG).Der Vorsitzende des Verwaltungsrats wird beauftragt den Prüfungsauftrag nach dem oben genannten Auftrag zu erteilen.