Einstimmig

Die als Anlage angefügte 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Sondernutzungen an Öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNGebS) wird beschlossen.

 

Die als Anlage beigefügte Vollzugsrichtlinie zu § 3 Abs. 1 Plakatierungsverordnung über die Plakatierung anlässlich von Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Schwabach wird, mit den genannten Änderungen beschlossen.

 

Nach der Europawahl wird im Stadtrat über die Erfahrungen mit der Regelung berichtet.

 

Ja 11    Nein 26 - abgelehnt –

Die Zahl der Plakatstandorte wird auf 60  festgelegt.

 

 

Ja 34    Nein 3 – beschlossen –

Die Zahl der Plakatstandorte wird auf 100 festgelegt