Sitzung: 29.03.2019 StR/058/2019
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.30/153/2019
1.
Die
Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der
Jahresabschlüsse und Bilanzen nach § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik der Jahre 2014 bis
2016 werden vollinhaltlich anerkannt. Die Beschlüsse zur Erledigung der
einzelnen Prüfungsberichte in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am
12.12.2018 werden übernommen. Die Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist damit
abgeschlossen.
Zu den noch offenen Prüfungsfeststellungen Nr. 13 und 14 aus dem Bericht zum
Jahresabschluss 2011 ist gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt noch zu berichten.
2.
Die
Jahresabschlüsse für die Jahre 2014 bis 2016 werden festgestellt. Gemäß Art.
102 Abs. 3 GO wird der Verwaltung Entlastung erteilt.
3.
Die
Ergebnisse der Jahre (einschließlich der nicht rechtsfähigen Stiftungen)
2014 mit 3.799.175,55
€,
2015 mit 891.628,37 € und
2016 mit 9.642.573,90
€,
Summe 14.333.377,82 €
werden wie folgt vorgetragen oder der Ergebnisrücklage zugeführt:
3.1.
Unter
Berücksichtigung des sich aus dem Ergebnisvortrag der Jahre 2009 bis 2013
in Höhe von - 863.761,20 €
ergebenden (negativen) Ergebnisvortrages werden aus den
Ergebnisvorträgen der Jahre 2014 bis 2016 9.000.000,00
€
der Ergebnisrücklage zugeführt und
die verbleibende Summe von 4.469.616,62
€
auf das Ergebnis vorgetragen.
4.
Die
Ergebnisse der nicht rechtsfähigen Stiftungen
4.1.
Frida
Bauer’sche Stiftung (Leistung 711101)
2014
mit 7.645,20
€,
2015 mit 5.990,01
€,
2016 mit 5.914,30
€ und
4.2 Leo
Syarto’schen Stiftung (Leistung 711102)
2014
mit 11,27 €,
2015 mit 8,97 €,
2016 mit 25,08 €
werden im Ergebnis der Stadt ebenfalls vorgetragen.