Ja 11   Nein 25  (abgelehnt)

 

  1. Die bestehenden Festsetzungen hinsichtlich eines reinen Wohngebietes bleiben bestehen.

 

 

 

Einstimmig

 

  1. Die Abwägungsempfehlungen (Anlage 4) zu den Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden als Abwägungsergebnis beschlossen.

 

  1. Der als Anlagen 5, 6 und 7 beigefügte überarbeitete Bebauungsplanentwurf E-3-17 „Schwabach-Eichwasen“ und die als Anlagen 8 und 9 beigefügte Begründung mit Umweltbericht, jeweils mit Planungsstand 01.02.2019, werden gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf E-3-17 „Schwabach-Eichwasen“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB unter Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange auf die Dauer eines Monats erneut öffentlich ausgelegt.