Sitzung: 29.03.2019 StR/058/2019
Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.41/289/2019
- Die bestehenden Festsetzungen hinsichtlich eines reinen Wohngebietes bleiben bestehen.
Einstimmig
- Die Abwägungsempfehlungen (Anlage 4) zu den Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden als Abwägungsergebnis beschlossen.
- Der als Anlagen 5, 6 und 7 beigefügte überarbeitete Bebauungsplanentwurf E-3-17 „Schwabach-Eichwasen“ und die als Anlagen 8 und 9 beigefügte Begründung mit Umweltbericht, jeweils mit Planungsstand 01.02.2019, werden gebilligt.
- Der Bebauungsplanentwurf E-3-17 „Schwabach-Eichwasen“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB unter Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange auf die Dauer eines Monats erneut öffentlich ausgelegt.