Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 15

  1. Die monatliche Zuwendung an die Schwabacher Tafel wird für das Jahr 2020 grundsätzlich auf 1.800 € festgesetzt.

Unter Anrechnung des von der Familien- und Altenhilfe für das Jahr 2018 erzielten Überschusses von rund 3.700 € wird für das Jahr 2020 eine monatliche Unterstützung in Höhe von 1.491,67 € ausbezahlt.

  1. Auf die Unterstützung der Schwabacher Tafel durch die Hospitalstiftung ist in geeigneter Weise hinzuweisen.
  2. Ein Verwendungsnachweis ist zu führen.
  3. Der Träger hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die weiterhin eine Verminderung des Stiftungsbetrages ermöglichen.
  4. Für das Jahr 2021 wird angestrebt, den Zuschussbetrag wieder zu verringern.

Der Träger (Familien- und Altenhilfe e.V.) berichtet zur Antragstellung für 2021 erneut in einem Gespräch Anfang September 2020 zur Situation der Tafel.