Sitzung: 22.10.2019 HA/067/2019
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 15
Vorlage: A.30/162/2019
- Die monatliche Zuwendung an die Schwabacher Tafel wird für das Jahr 2020 grundsätzlich auf 1.800 € festgesetzt.
Unter Anrechnung des von der Familien- und Altenhilfe für das Jahr 2018 erzielten Überschusses von rund 3.700 € wird für das Jahr 2020 eine monatliche Unterstützung in Höhe von 1.491,67 € ausbezahlt.
- Auf die Unterstützung der Schwabacher Tafel durch die Hospitalstiftung ist in geeigneter Weise hinzuweisen.
- Ein Verwendungsnachweis ist zu führen.
- Der Träger hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die weiterhin eine Verminderung des Stiftungsbetrages ermöglichen.
- Für das Jahr 2021 wird angestrebt, den Zuschussbetrag wieder zu verringern.
Der Träger (Familien- und Altenhilfe e.V.) berichtet zur Antragstellung für 2021 erneut in einem Gespräch Anfang September 2020 zur Situation der Tafel.