Der vorhabenbezogene Bebauungsplan VEP S-V-06 „Wohnbebauung an der Oberreichenbacher Straße“, bestehend aus:

 

·         dem Planblatt, gezeichnet am 19.12.2005, zuletzt geändert am 30.04.2007,

·         den textlichen Festsetzungen, erstellt am 19.12.2005, zuletzt geändert am 30.04.2007, und

·         dem am 02.08.2007 geschlossenen Durchführungsvertrag

 

mit beigefügter Begründung, erstellt am 19.12.2005, geändert am 30.04.2007, wird rückwirkend zum 08.09.2007 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.