Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 38

Die Satzung der Volkshochschule in der vorgelegten Fassung vom 11.11.2019 wird mit folgender Änderung beschlossen:

 

§ 6 Abs. 5 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:

Die Teilnehmenden der Volkshochschule werden durch gewählte Delegierte im Beirat der Volkshochschule vertreten. Für die Wahl der Delegierten und zur allgemeinen Aussprache wird durch die Leitung der Volkshochschule eine Versammlung einberufen. Die Wahl der Delegierten wird in der Geschäftsordnung des Beirates näher geregelt.