Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 38

1.    Das Bebauungsplanverfahren S-117-19 „Igelsdorfer Weg - Vogelherd“ wird für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingeleitet. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

2.    Der wirksame Flächennutzungsplan wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 nach Abschluss des Verfahrens im Wege der Berichtigung für den betreffenden Bereich angepasst.