Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Ja: 13

1.   Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse und Bilanzen nach § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik der Jahre 2014 bis 2017 werden vollinhaltlich anerkannt. Die Beschlüsse zur Erledigung der einzelnen Prüfungsberichte in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 17.07.2019 werden übernommen. Die Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist damit abgeschlossen.

2.   Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2014 bis 2017 werden festgestellt. Gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. 102 Abs. 3 GO wird der Verwaltung Entlastung erteilt.

3.   Die Zuführungen zu den einzelnen Ergebnisrücklagen werden wie im Sachvortrag dargestellt beschlossen.