Sitzung: 27.03.2020 FA/007/2020
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: A.30/175/2020
2.
Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2014 bis 2017
werden festgestellt. Gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. 102 Abs. 3 GO wird der
Verwaltung Entlastung erteilt.
3. Die Zuführungen zu den einzelnen Ergebnisrücklagen werden wie im Sachvortrag dargestellt beschlossen.