Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach

Abstimmung: Anwesend: 41

Einstimmig - zugestimmt

 

Antrag von Herrn Stadtrat Sittauer in der Fassung des § 21 a Abs. 1 der Tischvorlage den Satz 2 zu streichen.

 

§ 21 a Abs. 1 der Geschäftsordnung erhält damit folgenden Wortlaut:

Der Wirtschaftsausschuss besteht aus dem/der Vorsitzenden und sieben ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.

 

 

 

Ja 20   Nein 21 – abgelehnt

 

Antrag von Herrn Stadtrat Hader in der Fassung des § 21 a Abs. 5 der Tischvorlage den Satz 3 zu streichen.

 

§ 21 a Abs. 5 der Geschäftsordnung erhält damit folgenden Wortlaut:

Die beratenden Mitglieder bestimmen durch mehrheitlichen Beschluss eine/n Sprecher/in sowie eine/n stellvertretende/n Sprecher/in zur Vertretung der Interessen der Wirtschaftsverbände im Wirtschaftsausschuss. Die beratenden Mitglieder können über den Sprecher Tagesordnungspunkte zur Behandlung im Ausschuss benennen.  Der/die Sprecher/in kann Empfehlungen an die Stadt aussprechen oder Anträge an diese stellen.

 

 

 

Ja 2    Nein 39 – abgelehnt

 

Antrag von Herrn Stadtrat Wagner in § 11 Abs. 3 der Geschäftsordnung den 2. Satz zu streichen.

 

Der Wortlaut des § 11 Abs. 3 der Geschäftsordnung bleibt damit wie vorgeschlagen:

Soweit der Stadtrat zur Entscheidung zuständig ist, sind die Ausschüsse im Rahmen ihres Aufgabenbereiches vorberatend tätig. Sie tagen hierbei nichtöffentlich (Art. 52 GO).

 

 

 

Einstimmig

 

§ 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird um Satz 2 ergänzt und erhält folgenden Wortlaut:

Die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen. § 11 Abs. 3 Satz 2 dieser Geschäftsordnung bleibt hiervon unberührt.

 

 

 

 

 

Einstimmig

 

§ 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird wie in der der Tischvorlage vorgeschlagen ergänzt um Satz 4 und Satz 5 und erhält folgenden Wortlaut:

 

Die Stadtratsmitglieder können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Als Fraktionen gelten nur Vereinigungen von wenigstens drei Mitgliedern des Stadtrates. Der Zusammenschluss setzt eine grundsätzliche politische Übereinstimmung voraus.

Stadtratsgruppen sind Gruppen ohne Fraktionsstatus. Einzelne Stadtratsmitglieder und solche Fraktionen und Gruppen die sonst keinen Ausschusssitz erhalten würden können eine Ausschussgemeinschaft bilden (Art. 33 Abs. 1 GO).

 

 

 

 

§ 21 a – Wirtschaftsausschuss – der Geschäftsordnung erhält insgesamt wie in der Tischvorlage vorgeschlagen und mit den heute beschlossenen Änderungen folgende Fassung:

 

(1)  Der Wirtschaftsausschuss besteht aus dem/der Vorsitzenden und sieben ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.


(2)  Er wird vorberatend tätig bei Maßnahmen von größerer Bedeutung, die die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt beeinflussen können, ferner bei Maßnahmen zur städt. Wirtschaftsförderung, zum Wirtschaftsstandort Schwabach, zur Innenstadtentwicklung sowie zu Fragen von Tourismus und Stadtmarketing.

 

(3)  Zur sachverständigen ehrenamtlichen Beratung werden zu den Sitzungen ein/e Vertreter/in des Industrie- und Handelsgremiums Schwabach, ein/e Vertreter/in des Kreisverbandes Schwabach des bayerischen Einzelhandelsverbandes, ein/e Vertreter/in des Gewerbevereins Schwabach, ein/e Vertreter/in der Kreishandwerkerschaft Mittelfranken-Süd, ein/e Vertreter/in des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands Kreis Schwabach, ein/e Vertreter/in der Werbe- und Stadtgemeinschaft, ein/e Vertreter/in des Verkehrsvereins, ein/e Vertreter/in des Deutschen Gewerkschaftsbundes, ein/e Vertreter/in der Wirtschaftsjunioren Schwabach und ein/e Vertreter/in des Haus- und Grundbesitzervereins Schwabach sowie ein/e Vertreter/in der Arbeitsgemeinschaft der Schwabacher Wirtschaftsverbände hinzugezogen.

 

(4)  Die beratenden Mitglieder werden durch ihre jeweilige Organisation bestimmt. Zusätzlich kann jeweils eine Vertretung benannt werden.

 

(5)  Die beratenden Mitglieder bestimmen durch mehrheitlichen Beschluss eine/n Sprecher/in sowie eine/n stellvertretende/n Sprecher/in zur Vertretung der Interessen der Wirtschaftsverbände im Wirtschaftsausschuss. Die beratenden Mitglieder können über den Sprecher Tagesordnungspunkte zur Behandlung im Ausschuss benennen.  Der/die Sprecher/in kann Empfehlungen an die Stadt aussprechen oder Anträge an diese stellen

 

(6)  Die beratenden Mitglieder müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn die Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben oder nach der Natur der Sache erforderlich oder durch den Stadtrat beschlossen ist.

 

 

 

Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Schwabach 2020 bis 2026 wird wie im Entwurf vorgelegt und mit den heute beschlossenen Änderungen ab 01.05.2020 beschlossen.

 

Die Entscheidung über die Einführung des papierlosen Stadtrats bleibt einer gesonderten Beschlussfassung des Stadtrats vorbehalten. Weitere gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Geschäftsordnung wären in diesem Kontext vorzunehmen.