Sitzung: 08.05.2020 StR/001/2020
Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Abstimmung: Anwesend: 41
Vorlage: A.10/004/2020
Einstimmig -
zugestimmt
Antrag von Herrn Stadtrat Sittauer in der Fassung des § 21 a Abs. 1 der Tischvorlage den Satz 2 zu streichen.
§ 21 a Abs. 1 der Geschäftsordnung erhält damit folgenden Wortlaut:
Der Wirtschaftsausschuss besteht aus dem/der Vorsitzenden und sieben ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.
Ja 20 Nein 21 – abgelehnt
Antrag von Herrn Stadtrat Hader in der Fassung des § 21 a Abs. 5 der Tischvorlage den Satz 3 zu streichen.
§ 21 a Abs. 5 der
Geschäftsordnung erhält damit folgenden Wortlaut:
Die beratenden Mitglieder bestimmen durch mehrheitlichen Beschluss eine/n Sprecher/in sowie eine/n stellvertretende/n Sprecher/in zur Vertretung der Interessen der Wirtschaftsverbände im Wirtschaftsausschuss. Die beratenden Mitglieder können über den Sprecher Tagesordnungspunkte zur Behandlung im Ausschuss benennen. Der/die Sprecher/in kann Empfehlungen an die Stadt aussprechen oder Anträge an diese stellen.
Ja 2 Nein 39 – abgelehnt
Antrag von Herrn Stadtrat Wagner in § 11 Abs. 3 der Geschäftsordnung den 2. Satz zu streichen.
Der Wortlaut des § 11 Abs. 3 der
Geschäftsordnung bleibt damit wie vorgeschlagen:
Soweit der Stadtrat zur
Entscheidung zuständig ist, sind die Ausschüsse im Rahmen ihres
Aufgabenbereiches vorberatend tätig. Sie tagen hierbei nichtöffentlich (Art.
52 GO). |
Einstimmig
§ 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird um Satz 2 ergänzt und erhält folgenden Wortlaut:
Die
Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sind öffentlich, soweit nicht
Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche
Einzelner entgegenstehen. § 11 Abs. 3 Satz 2 dieser Geschäftsordnung bleibt
hiervon unberührt. |
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Einstimmig
§ 9 Abs. 2 der
Geschäftsordnung wird wie in der der Tischvorlage vorgeschlagen ergänzt um Satz
4 und Satz 5 und erhält folgenden Wortlaut:
Die Stadtratsmitglieder können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Als
Fraktionen gelten nur Vereinigungen von wenigstens drei Mitgliedern des
Stadtrates. Der Zusammenschluss setzt eine grundsätzliche politische
Übereinstimmung voraus.
Stadtratsgruppen sind Gruppen ohne Fraktionsstatus. Einzelne
Stadtratsmitglieder und solche Fraktionen und Gruppen die sonst keinen
Ausschusssitz erhalten würden können eine Ausschussgemeinschaft bilden (Art. 33
Abs. 1 GO).
§ 21 a –
Wirtschaftsausschuss – der Geschäftsordnung erhält insgesamt wie in der
Tischvorlage vorgeschlagen und mit den heute beschlossenen Änderungen folgende
Fassung:
(1) Der Wirtschaftsausschuss besteht aus dem/der
Vorsitzenden und sieben ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern. |
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(2) Er wird vorberatend tätig bei Maßnahmen von größerer
Bedeutung, die die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt beeinflussen können,
ferner bei Maßnahmen zur städt. Wirtschaftsförderung, zum Wirtschaftsstandort Schwabach, zur Innenstadtentwicklung
sowie zu Fragen von Tourismus und Stadtmarketing. |
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(3) Zur sachverständigen ehrenamtlichen Beratung werden
zu den Sitzungen ein/e Vertreter/in des Industrie- und Handelsgremiums
Schwabach, ein/e Vertreter/in des Kreisverbandes Schwabach des bayerischen
Einzelhandelsverbandes, ein/e Vertreter/in des Gewerbevereins Schwabach,
ein/e Vertreter/in der Kreishandwerkerschaft Mittelfranken-Süd, ein/e
Vertreter/in des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands Kreis Schwabach,
ein/e Vertreter/in der Werbe- und Stadtgemeinschaft, ein/e Vertreter/in des
Verkehrsvereins, ein/e Vertreter/in des Deutschen Gewerkschaftsbundes, ein/e
Vertreter/in der Wirtschaftsjunioren Schwabach und ein/e Vertreter/in des
Haus- und Grundbesitzervereins Schwabach sowie
ein/e Vertreter/in der Arbeitsgemeinschaft der Schwabacher
Wirtschaftsverbände hinzugezogen. (4) Die beratenden Mitglieder werden durch ihre
jeweilige Organisation bestimmt. Zusätzlich kann jeweils eine Vertretung
benannt werden. (5) Die beratenden Mitglieder bestimmen
durch mehrheitlichen Beschluss eine/n Sprecher/in sowie eine/n
stellvertretende/n Sprecher/in zur Vertretung der Interessen der
Wirtschaftsverbände im Wirtschaftsausschuss. Die beratenden Mitglieder können
über den Sprecher Tagesordnungspunkte zur Behandlung im Ausschuss
benennen. Der/die
Sprecher/in kann Empfehlungen an die Stadt aussprechen oder Anträge an diese
stellen (6) Die beratenden Mitglieder müssen amtliche
Angelegenheiten geheim halten, wenn die Verschwiegenheit durch Gesetz
vorgeschrieben oder nach der Natur der Sache erforderlich oder durch den
Stadtrat beschlossen ist. |
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Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Schwabach 2020 bis 2026 wird wie im Entwurf vorgelegt und mit den heute beschlossenen Änderungen ab 01.05.2020 beschlossen.
Die Entscheidung über die Einführung des
papierlosen Stadtrats bleibt einer gesonderten Beschlussfassung des Stadtrats
vorbehalten. Weitere gegebenenfalls erforderliche Änderungen der
Geschäftsordnung wären in diesem Kontext vorzunehmen.