Sitzung: 19.05.2020 PBA/001/2020
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Vorlage: A.41/364/2020
1.) Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans S-98-02 bezüglich der Grünflächen im Bereich des geplanten Lagers für gefährliche Abfälle wird in Aussicht gestellt. Eine erneute Vorstellung des Vorhabens im Planungs- und Bauausschuss erfolgt nur bei wesentlicher Änderung der Rahmenbedingungen.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, mittelfristig den dem Bebauungsplan S-98-02 zu Grunde liegenden Grünordnungsplan auf seine Realisierbarkeit hin zu überprüfen und für einen realisierbaren Konzeptansatz ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan vorzubereiten.
3.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans um die bereits bebauten Flächen in Richtung Bundesautobahn 6 zu prüfen.