1. Den vorliegenden Entwürfen der Wasserschutzgebietsverordnungen für die Gewinnungsgebiete Obermainbach/Süd, Schwabachgrund/Mitte und Brünst/Nord wird zugestimmt.

2. Auf der Basis der Entwürfe sind die entsprechenden Verfahren zur Änderung/Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete durchzuführen.

3. Die im Verfahren vorgetragenen Bedenken und Anregungen sind nach Prüfung dem Stadtrat zur Entscheidung über den Erlass der Verordnungen vorzulegen.