1.         Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens S-116-17 „Wohnbebauung zwischen Franz-Peter-Seifert-Straße und Nördlinger Straße“ wird um den Erschließungsstich zum Uigenauer Weg erweitert. (Anlage 1)

 

2.         Dem Bebauungsplan S-116-17 „Wohnbebauung zwischen Franz-Peter-Seifert-Straße und Nördlinger Straße“, bestehend aus dem Bebauungsplanvorentwurf und den textlichen Festsetzungen, wird unter Hinweis auf den Vorentwurf der Begründung (Anlage 2) zugestimmt.

 

3.         Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.