Der Oberbürgermeister der Stadt Schwabach wird bevollmächtigt, folgende Erklärungen – übereinstimmend mit den Empfehlungen der Aufsichtsräte – abzugeben:

 

 

1. In der Gesellschafterversammlung der Städtische Werke Schwabach GmbH:

 

a)    Der Jahresüberschuss beträgt                                                                       75.395,74 €.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 75.395,74 € wird wie folgt verwendet:

 

Einstellung in die Gewinnrücklage und Weitergabe

 

75.395,74 €

dieses Betrages zur Einstellung in die Kapitalrücklage

der Tochtergesellschaft

Stadtwerke Schwabach GmbH                     

 

 

Ausschüttung an die Gesellschafterin

 

 

 

74.900,00 €

 

 

0 €

 

 

b)    Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden entlastet.

 

c)    Die Mitglieder der Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften Stadtwerke Schwabach GmbH, Stadtverkehr Schwabach GmbH, Stadtbäder Schwabach GmbH und Stadtdienste Schwabach GmbH werden entlastet.

 

 

 

2. In der Gesellschafterversammlung der Stadtdienste Schwabach GmbH –

betreffend die Minderheitsbeteiligung der Stadt Schwabach mit 5,1 %:

 

a)    Der Jahresüberschuss beträgt 0 €.

 

Der Bilanzgewinn/ -verlust beträgt 0 €.

 

b)    Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden entlastet.

 

 

 

Zu Ziff. 1 b) und 1 c) sowie zu Ziff. 2 b) haben sich die Mitglieder der Aufsichtsräte im Jahr 2019 Herr Oliver Memmler, Herr Heiner Hack, Herr Gerd Distler, Herr Martin Sauer, Herr Thomas Mantarlis, Herr Dr. Roland Oeser und Herr Axel Rötschke an der Abstimmung nicht beteiligt (Art. 49 GO).