1.      Der vorgelegte Jahresabschluss 2019 mit Bilanz und Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit nicht bereits Einzelbewilligungen vorliegen.

3.      Der Bildung der übertragenen Haushaltsreste wird zugestimmt.

4.      Die Unterlagen zum Jahresabschluss werden dem städtischen Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt.