1.    Den Ansätzen des Nachtragshaushaltsplanes wird zugestimmt.

 

2.    Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird in der

       beigefügten Fassung beschlossen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Zuge der Haushaltsplanung 2021 zu erarbeiten.