1. Die Richtlinien für ein Fassaden- und Freiflächengestaltungsprogramm für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet SAN 0 „Altstadt“ der Stadt Schwabach (siehe Anlage 1) werden beschlossen. Die bisherige Richtlinie zum Fassadenprogramm wird durch den heutigen Beschluss unwirksam. Laufende Verfahren werden nach der neuen Richtlinie abgewickelt.

 

  1. Die Richtlinien für ein Fassaden- und Freiflächengestaltungsprogramm für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet SAN 7 „Bahnhofstraße“ der Stadt Schwabach (siehe Anlage 3) werden beschlossen.