Sitzung: 08.12.2020 PBA/007/2020
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Vorlage: A.41/049/2020
1.
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan VEP S-XII-20 „Firmenzentrale
Apollo – Alte Rother Straße 2-4“ wird, einschließlich dem Vorhaben- und Erschließungsplan, als Bebauungsplan der Innenentwicklung i.S. §13a Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt.
2. Bei der öffentlichen Auslegung i.S. des § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i.S. des § 4 Abs. 2 BauGB ist der Vorhaben- und Erschließungsplan in der in der Sitzung des Planungs- und Bauausschlusses vorgestellten aktualisierten Form zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Beteiligung der Nachbargemeinden.