1.         Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan VEP S-XII-20 „Firmenzentrale Apollo – Alte Rother Straße 2-4“ wird, einschließlich dem Vorhaben- und Erschließungsplan, als Bebauungsplan der Innenentwicklung i.S. §13a Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt.

2.         Bei der öffentlichen Auslegung i.S. des § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i.S. des § 4 Abs. 2 BauGB ist der Vorhaben- und Erschließungsplan in der in der Sitzung des Planungs- und Bauausschlusses vorgestellten aktualisierten Form zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Beteiligung der Nachbargemeinden.