Sitzung: 11.12.2020 StR/008/2020
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 33
Vorlage: A.30/021/2020
1.
Dem
Entwurf des Haushaltsplanes 2021 mit Finanzplanung bis 2024 wird unter
Berücksichtigung der sich aus den Vorberatungen ergebenden Änderungen
zugestimmt.
2.
Das
mittelfristige Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2024 wird in der
vorliegenden Fassung beschlossen.
3.
Der
Stellenplan gem. § 5 KommHV-Doppik für das Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen.
4.
Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird wie vorgelegt beschlossen.
5. Zur Sicherstellung der Finanzierung des nach der vorgesehenen Kreditaufnahme noch offenen Gesamtsaldos im Finanzhaushalt 2021 sind auch die aus dem Jahr 2020 in das Jahr 2021 vorzutragenden Haushaltsreste sehr kritisch zu prüfen und auf die unbedingt notwendige Mindesthöhe zu beschränken.