Sitzung: 29.01.2021 StR/011/2021
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.30/020/2020
1. Der
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse
und Bilanzen nach § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik der Jahre 2014 bis 2017 wird
vollinhaltlich anerkannt. Der Beschluss zur Erledigung der einzelnen
Prüfungsfeststellungen in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am
11.11.2020 wird übernommen. Die Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist damit
abgeschlossen.
2. Die
Jahresabschlüsse für die Jahre 2014 bis 2017 werden festgestellt. Gemäß Art. 20
Abs. 3 BayStG i.V.m. 102 Abs. 3 GO wird der Verwaltung Entlastung erteilt.
3. Die Zuführungen zu den einzelnen Ergebnisrücklagen werden wie im Sachvortrag dargestellt beschlossen.