1. Der Bebauungsplan S-118-20 „Herderstraße – Wiesenstraße Ost“ wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich aufgestellt.

2.       Die im Sachvortrag dargestellten grundsätzlichen städtebaulichen Zielsetzungen (siehe II. Punkt 4) sind weiterzuverfolgen.

3.       Auf Grundlage der heutigen Sitzungsvorlage ist die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.