Sitzung: 26.03.2021 StR/013/2021
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 35
Vorlage: Ref.2/047/2021
- Der
Bedarf für insgesamt 24 Krippenplätze wird festgestellt.
- Die
Zuwendung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz entsprechend der 2/3
Regelung der zuwendungsfähigen Kosten für die Errichtung der Kinderkrippe
wird bewilligt. Es werden bis zu 739.717 € nach Vorlage der förderfähigen
Kosten zugesagt.
- Die
Zuwendung nach dem 4. Sonderinvestitionsprogramm wird im Rahmen einer
Förderoptimierung zusätzlich in Höhe von 369.859 € bewilligt. Die
Gesamtförderung beträgt danach max.1.109.576 €. Die Risikoverteilung
erfolgt wie im Sachvortrag dargestellt.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Förderanträge zu stellen.
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