Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 35

  1. Der Bedarf für insgesamt 24 Krippenplätze wird festgestellt.

  2. Die Zuwendung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz entsprechend der 2/3 Regelung der zuwendungsfähigen Kosten für die Errichtung der Kinderkrippe wird bewilligt. Es werden bis zu 739.717 € nach Vorlage der förderfähigen Kosten zugesagt.

 

  1. Die Zuwendung nach dem 4. Sonderinvestitionsprogramm wird im Rahmen einer Förderoptimierung zusätzlich in Höhe von 369.859 € bewilligt. Die Gesamtförderung beträgt danach max.1.109.576 €. Die Risikoverteilung erfolgt wie im Sachvortrag dargestellt.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Förderanträge zu stellen.

.