1.    Der Bebauungsplan W-30-21 „Unterer Grund“ wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich aufgestellt.

2.    Auf Grundlage der heutigen Sitzungsvorlage ist die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.