Sitzung: 30.04.2021 StR/014/2021
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 33
Vorlage: A.41/069/2021
1.
In der Anlage 1 sind die Stellungnahmen aus
der öffentlichen Auslegung
(Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs
wiedergegeben. Die
Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB
abgewogen.
2. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans VEP S‑XII‑20
wird entlang der Bahnstrecke auf den in
Anlage 2.1 dargestellten Bereich
reduziert.
3. Der
überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit
integriertem Grünordnungsplan
VEP S-XII-20 „Firmenzentrale Apollo – Alte
Rother Straße 2-4“ wird, einschließlich dem Vorhaben- und
Erschließungsplan, als Bebauungsplan
der Innenentwicklung i.S. § 13a Baugesetzbuch
(BauGB) gebilligt.