1.           In der Anlage 1 sind die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
           (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der
            Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs
           wiedergegeben. Die Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB
           abgewogen.

2.      Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP S‑XII‑20
      wird entlang der Bahnstrecke auf den in Anlage 2.1 dargestellten Bereich
     reduziert.

3.    Der überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit
      integriertem Grünordnungsplan
VEP S-XII-20 „Firmenzentrale Apollo – Alte Rother          Straße 2-4“ wird, einschließlich dem Vorhaben- und Erschließungsplan, als          Bebauungsplan der Innenentwicklung i.S. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt.