Das gemeindliche Einvernehmen zur Sanierung und Nutzungsänderung zweier Wohn- und Geschäftshäuser in ein Hotel – Nürnberger Straße 2 und 4 (§ 36 Abs. 1 BauGB) wird erteilt. Dem Antrag auf Reduzierung der Stellplätze wird stattgegeben.