Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 32

  


1.    Ab dem 01.06.2021 bis zum 31.12.2021 finden Stadtratssitzungen in hybrider Form entsprechend den Maßgaben des Sachvortrags unter Ziffer 2 statt, wenn am neunten Tag vor der Sitzung die Zahl der Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner (RKI-Inzidenz) für Schwabach einen Wert von 165 übersteigt.

 

2.    Diese Regelung gilt auch für die Sitzungen der Ausschüsse, mit Ausnahme der unter Ziffer 3 des Sachvortrages benannten Gremien.
 

3.    Der Beschluss zur Übertragung von Angelegenheiten auf den Hauptausschuss als Corona-Ausschuss vom 29.01.2021 wird aufgehoben.

 

4.    Im Fall von Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GO findet die zweite Sitzung ausschließlich in Präsenz statt.