Sitzung: 25.06.2021 StR/016/2021
Beschluss: Mit Debatte - mit folgendem Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 2, Anwesend: 36
Vorlage: A.41/053/2021
1.
Die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungsempfehlungen zum Ergebnis der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planauslegung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden
als Abwägungsergebnis beschlossen.
2.
Der Bebauungsplan S-116-17 "Wohnbebauung zwischen Franz-Peter-Seifert Straße und
Nördlinger Straße" mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Planblatt (Anlage 2a) und den
textlichen Festsetzungen (Anlage 2b), wird unter Hinweis auf die Begründung
(Anlage 2c) inklusive dem Umweltbericht (Anlage 2d) gem. § 10 BauGB als Satzung
beschlossen.