1.         Die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungsempfehlungen zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planauslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden als Abwägungsergebnis beschlossen.

 

2.         Der Bebauungsplan S-116-17 "Wohnbebauung zwischen Franz-Peter-Seifert Straße und Nördlinger Straße" mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Planblatt (Anlage 2a) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 2b), wird unter Hinweis auf die Begründung (Anlage 2c) inklusive dem Umweltbericht (Anlage 2d) gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.