Der vorgelegten Vereinbarung über die Errichtung der provisorischen Linksabbiegespur in der Nördlichen Ringstraße (B2) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt Schwabach wird vorbehaltlich des Beschlusses über den Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung mit integrierten Grünordnungsplan VEP S-IX-18 „Quartier Drei-S“, zugestimmt.