1. Der Abfallbericht 2020 sowie der Ausblick auf anstehende Änderungen / Aufgaben im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft wird zur Kenntnis genommen.

  2. Die Erhebung der Gebühren in Form einer Grund- und Leistungsgebühr soll auch im Rahmen der anstehenden Gebührenkalkulation beibehalten werden.