1.    Der Jahresabschluss für das Jahr 2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit nicht bereits Einzelbewilligungen vorliegen.

3.    Die Unterlagen werden dem städtischen Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt. Das Prüfungsergebnis sowie dessen Erledigung ist mit der Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde abzustimmen.