1.    Der Jahresabschluss 2020 wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit nicht bereits Einzelbewilligungen vorliegen.

3.    Der Bildung der Haushaltsreste wird zugestimmt.

4.    Die Unterlagen werden dem städtischen Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt.