1.   Der Jahresabschluss 2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.   Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit nicht bereits Einzelbewilligungen vorliegen.

3.   Die Unterlagen werden dem städtischen Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt.