1.         Der vorgelegte Jahresabschluss 2020 mit Bilanz und Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen.

2.         Die angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, soweit nicht bereits Einzelbewilligungen vorliegen.

3.         Die Unterlagen zum Jahresabschluss werden dem städtischen Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt.