Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 13

Die Verwaltung wird autorisiert, Schwabacher Sportvereinen abweichend von der Sport-Tarifordnung städtische Hallen für den Ferienzeitraum vom 30.08.2021 bis zum 13.09.2021 unentgeltlich bzw. unter den anteiligen Betriebskosten der regulären Sportbetriebszeiten zur Verfügung zu stellen.