Sitzung: 18.08.2021 FA/002/2021
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 13
Vorlage: A.12/047/2021
Die Verwaltung wird autorisiert, Schwabacher Sportvereinen abweichend von der Sport-Tarifordnung städtische Hallen für den Ferienzeitraum vom 30.08.2021 bis zum 13.09.2021 unentgeltlich bzw. unter den anteiligen Betriebskosten der regulären Sportbetriebszeiten zur Verfügung zu stellen.