Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 39

 

Der Stadtrat ermächtigt die von der Stadt Schwabach entsandten Verwaltungsratsmitglieder zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat von KommunalBIT:

a.       Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird wie vorgelegt festgestellt: Da weder Gewinn noch Verlust vorliegt ist über die Verwendung/Behandlung nicht zu entscheiden.

 

b.       Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2020 entlastet.

 

c.       Die Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nürnberg wird zum Abschlussprüfer von KommunalBIT für den Jahresabschluss 2021 bestellt. Der Prüfungsauftrag umfasst auch den Lagebericht zum 31.12.2021 sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach Art. 107 Abs. 3 Satz 2 der BayGO (analog § 53 HGrG). Der Vorsitzende des Verwaltungsrats wird ermächtigt, den Prüfungsauftrag gemäß Angebot zu erteilen.