1.         Die Aufstellung des Bebauungsplanes S-119-21 „Wohnbebauung westlich der Wunnerleite wird für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingeleitet.

 

2.         Der in der Stadtratssitzung am 29.10.1999 gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan S-70-88, Teil A für das Gebiet an der Wunneleite wird aufgehoben.

 

3.         Die in der Stadtratssitzung am 30.06.2006 gefassten Beschlüsse (Beschlüsse zum Punkt 2.1) zum Bebauungsplan S-70-88, Teil A für das Gebiet an der Wunneleite werden aufgehoben.