Sitzung: 20.05.2022 StR/026/2022
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.30/074/2022
1.
Der
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Jahresabschlüsse und
der Bilanzen für die Jahre 2018 und 2019 nach § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik wird
vollinhaltlich anerkannt. Der Beschluss zur Erledigung der einzelnen
Prüfungsfeststellungen in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am
16.03.2022 wird übernommen. Die Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten ist damit
abgeschlossen.
2.
Der
Jahresabschluss für das Jahr 2018 und für das Jahr 2019 wird festgestellt. Der
Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
3.
Das
Ergebnis des Jahres 2018 in Höhe von insgesamt 8.503.136,45
€
mit der darin enthaltenen nicht rechtsfähigen Stiftung
Frieda Bauer’sche Stiftung in Höhe von 599,27 €
wird wie folgt vorgetragen oder der Ergebnisrücklage zugeführt:
3.1 Der Ergebnisrücklage wird unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre 2009 bis 2017 aus dem Ergebnis
2018 ein Betrag von 6.000.000 € zugeführt.
3.2 Die verbleibende Summe von 2.502.537,18 €
wird auf das Ergebnis vorgetragen.
4. Das Ergebnis der nicht rechtsfähigen
Stiftung
Frieda Bauer`sche Stiftung mit 599,27 €
wird im Ergebnis der Stadt ebenfalls vorgetragen.
5. Das Ergebnis des Jahres 2019 in Höhe
von insgesamt 3.317.023,36
€
mit der darin enthaltenen nicht rechtsfähigen Stiftung
Frieda Bauer’sche Stiftung in Höhe von 4.329,45 €
wird wie folgt vorgetragen oder der Ergebnisrücklage zugeführt:
5.1. Der Ergebnisrücklage wird unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre 2009 bis 2018 aus dem Ergebnis
2019 ein Betrag von 2.000.000 € zugeführt.
5.2 Die verbleibende Summe von 1.312.693,91 €
wird auf das Ergebnis vorgetragen.
6. Das Ergebnis der nicht rechtsfähigen
Stiftung
Frieda Bauer´sche Stiftung mit 4.329,45 €
wird im Ergebnis der Stadt ebenfalls vorgetragen.